Feldenkrais und Corona

Per Donnerstag 17. Februar 2022 hat der Bundesrat einen Grossteil der schweizweit geltenden Massnahmen aufgehoben.

 

Konkret bedeutet das:

  • Die Zertifikatspflicht für Gruppenangebote entfällt.
  • Keine Maskenpflicht mehr für öffentlich zugängliche Bereiche (ausser Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime etc.).

 

In der Feldenkrais-Praxis ist weiterhin folgendes zu beachten:

  • Nur Menschen ohne Symptome von Covid-19 (Husten, Fieber, Niesen, Einschränkung im Geruchssinn) kommen zur Stunde.
  • Der Termin ist gegebenenfalls rechtzeitig abzusagen.

 

Die bestehenden Hygieneregeln bleiben:

  • Wer in den Gruppenstunden «Bewusstheit durch Bewegung» eine Maske tragen möchte, kann das weiterhin tun.
  • In den Einzelsitzungen ist das Tragen einer Maske während der Behandlung bei verminderter Distanz empfohlen.
  • Die Praxis ist vor der Stunde gereinigt und gelüftet.
  • Das Abstand-Halten wird überall in der Praxis beibehalten.
  • Gründlich die Hände waschen, evtl. desinfizieren. Seife und Desinfektionsmittel sind vorhanden.
  • Hände schütteln vermeiden.
  • Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen.